Landespflegegeld Bayern
Ratgeber – Anspruch, Antrag und Infos
Was ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld Bayern ist eine freiwillige Leistung des Freistaats, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt wird.
Derzeit beträgt die jährliche Zahlung 1 000 €, ab 2026 soll sie voraussichtlich auf 500 € reduziert werden.
Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld?
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Pflegegrad 2 oder höher – mindestens an einem Tag im jeweiligen Pflegegeldjahr
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Hauptwohnsitz in Bayern – ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus
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Gilt unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim erfolgt
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Einkommens-, vermögens- und sozialleistungsfrei – auch für Empfänger von Sozialleistungen
Antragsverfahren: So funktioniert’s
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Einmalig stellen, wirkt jährlich fort, solange Anspruch besteht
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Antrag stellt man beim Bayerischen Landesamt für Pflege – online über BayernID (mit Personalausweis oder ELSTER-Zertifikat) oder postalisch
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Postalische Adresse:
Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 1365
92203 Amberg -
Frist: Antrag für ein Pflegegeldjahr (1. Okt – 30. Sep.) bis spätestens 31. Dezember einreichen – unvollständige Anträge können fristwahrend abgegeben werden
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Erforderliche Unterlagen:
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Kopie des Pflegegrad-Bescheids der Pflegekasse (kein MD-Gutachten)
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Falls erforderlich: Vollmacht, Betreuerausweis oder Sorgerechtsnachweis
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Auszahlung und Nutzung
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Auszahlung erfolgt jährlich, meist ab Oktober des Folgejahres
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Kein zweckgebundener Zuschuss – Empfänger können frei über die Mittel verfügen, z. B. für:
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persönliche Bedürfnisse,
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kleine Auszeiten,
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Anerkennung pflegender Angehöriger PflegeWelt+2Pflege Panorama+2
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Das Geld ist steuerfrei, zählt nicht als Einkommen und wird nicht angerechnet oder gepfändet PflegeWelt
Überblick auf einen Blick
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Betrag (bis 2025)1 000 € / Jahr
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Ab 2026Geplant: 500 €/Jahr
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Anspruchsvoraussetzungen: Pflegegrad ≥ 2, Hauptwohnsitz in Bayern
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Antragstellung: einmalig, postalisch oder online (BayernID)
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Adresse LandesamtPostfach 1365, 92203 Amberg
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FristBis 31.12. des Pflegegeldjahres
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Unterlagen: Pflegegrad-Bescheid, ggf. Vollmacht
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Auszahlung: einmal jährlich, ab ca. Oktober
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Verwendung: zweckfrei nutzbar
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Steuer / Anrechnung: steuerfrei, keine Anrechnung
Warum ist das Landespflegegeld sinnvoll?
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Finanzielle Anerkennung, zusätzlich zur Pflegeversicherung
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Unbürokratische Abwicklung – Antrag nur einmal notwendig
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Frei verwendbar – stärkt Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen
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Einzigartig in Deutschland – bisher nur Bayern bietet diese zusätzliche Leistung Pflege durch Angehörige
Hinweis:
Dieser Ratgeber informiert allgemein über das Landespflegegeld in Bayern.
Für individuelle Fragen empfiehlt sich der direkte Kontakt zum Bayerischen Landesamt für Pflege oder zu lokalen Pflegeberatungsstellen.