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Landespflegegeld Bayern
Ratgeber – Anspruch, Antrag und Infos

Was ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld Bayern ist eine freiwillige Leistung des Freistaats, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt wird.

Medizinischer Dienst Bayern

Pflege ABD


Derzeit beträgt die jährliche Zahlung 1 000 €, ab 2026 soll sie voraussichtlich auf 500 € reduziert werden.

Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld?

  • Pflegegrad 2 oder höher – mindestens an einem Tag im jeweiligen Pflegegeldjahr

  • Hauptwohnsitz in Bayern – ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus

  • Gilt unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim erfolgt

  • Einkommens-, vermögens- und sozialleistungsfrei – auch für Empfänger von Sozialleistungen

Antragsverfahren: So funktioniert’s

  • Einmalig stellen, wirkt jährlich fort, solange Anspruch besteht

  • Antrag stellt man beim Bayerischen Landesamt für Pflege – online über BayernID (mit Personalausweis oder ELSTER-Zertifikat) oder postalisch

  • Postalische Adresse:
    Bayerisches Landesamt für Pflege
    – Landespflegegeld –
    Postfach 1365
    92203 Amberg

  • Frist: Antrag für ein Pflegegeldjahr (1. Okt – 30. Sep.) bis spätestens 31. Dezember einreichen – unvollständige Anträge können fristwahrend abgegeben werden

  • Erforderliche Unterlagen:

    • Kopie des Pflegegrad-Bescheids der Pflegekasse (kein MD-Gutachten)

    • Falls erforderlich: Vollmacht, Betreuerausweis oder Sorgerechtsnachweis

Auszahlung und Nutzung

  • Auszahlung erfolgt jährlich, meist ab Oktober des Folgejahres

  • Kein zweckgebundener Zuschuss – Empfänger können frei über die Mittel verfügen, z. B. für:

  • Das Geld ist steuerfrei, zählt nicht als Einkommen und wird nicht angerechnet oder gepfändet PflegeWelt

Überblick auf einen Blick

  • Betrag (bis 2025)1 000 € / Jahr

  • Ab 2026Geplant: 500 €/Jahr

  • Anspruchsvoraussetzungen: Pflegegrad ≥ 2, Hauptwohnsitz in Bayern

  • Antragstellung: einmalig, postalisch oder online (BayernID)

  • Adresse LandesamtPostfach 1365, 92203 Amberg

  • FristBis 31.12. des Pflegegeldjahres

  • Unterlagen: Pflegegrad-Bescheid, ggf. Vollmacht

  • Auszahlung: einmal jährlich, ab ca. Oktober

  • Verwendung: zweckfrei nutzbar

  • Steuer / Anrechnung: steuerfrei, keine Anrechnung

Warum ist das Landespflegegeld sinnvoll?

  • Finanzielle Anerkennung, zusätzlich zur Pflegeversicherung

  • Unbürokratische Abwicklung – Antrag nur einmal notwendig

  • Frei verwendbar – stärkt Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen

  • Einzigartig in Deutschland – bisher nur Bayern bietet diese zusätzliche Leistung Pflege durch Angehörige

Hinweis:

Dieser Ratgeber informiert allgemein über das Landespflegegeld in Bayern.

Für individuelle Fragen empfiehlt sich der direkte Kontakt zum Bayerischen Landesamt für Pflege oder zu lokalen Pflegeberatungsstellen.

Hausarztpraxis Montag

Reichswaisenhausstr. 4
91126 Schwabach

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