Grad der Behinderung (GdB) beantragen
so geht’s
Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine offizielle Einstufung, die den Umfang gesundheitlicher Beeinträchtigungen beschreibt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben.
Ein anerkannter GdB kann verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglichen – zum Beispiel Steuererleichterungen, besondere Kündigungsschutzrechte oder Vergünstigungen im Alltag.
1. Wo beantragen?
In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.
Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden.
Online-Portal: ZBFS – GdB-Antrag
2. Wer kann einen Antrag stellen?
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Menschen mit chronischen Krankheiten oder dauerhaften Beeinträchtigungen
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Menschen, bei denen mehrere gesundheitliche Einschränkungen zusammenwirken
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Eltern für minderjährige Kinder mit Behinderungen
3. Ablauf des Antrags
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Formulare besorgen
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Online herunterladen oder telefonisch anfordern
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Persönliche Daten und gesundheitliche Einschränkungen angeben
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Ärztliche Unterlagen beifügen
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Arztberichte, Krankenhausentlassungen, Befunde
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Je mehr Nachweise, desto besser kann der GdB eingeschätzt werden
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Einreichen beim ZBFS
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Per Post oder über das Online-Portal
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Medizinische Prüfung
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Das ZBFS bewertet die Unterlagen nach der Versorgungsmedizin-Verordnung
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In manchen Fällen wird ein Gutachten angefordert
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Bescheid erhalten
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Der GdB wird in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt
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Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis
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4. Wichtige Tipps
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Komplett und genau ausfüllen – unvollständige Angaben verzögern die Bearbeitung
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Alle Erkrankungen angeben, auch wenn sie nicht die Hauptbeschwerde sind
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Bei Ablehnung oder niedrigerem GdB kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden
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Neufeststellung beantragen, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert
5. Kontaktstelle Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Mittelfranken
Roonstraße 20
90429 Nürnberg
Telefon: 0911 928-0
E-Mail: poststelle.mittelfranken@zbfs.bayern.de
Web: www.zbfs.bayern.de
Hinweis:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.