top of page

Jugendgesundheitsuntersuchung J1

Im Alter von 12 bis 14 Jahren haben Jugendliche erneut Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung, die J1.

Wenn die J1 ansteht, sollten die Jugendlichen alt genug sein, um den Untersuchungstermin eigenständig wahrzunehmen, denn die Untersuchung ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, um sich in einem vertraulichen und persönlichen Rahmen "durchchecken" und beraten zu lassen.

Die Jugendgesundheitsuntersuchung dient dazu, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Sie ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden.

Die J1-Untersuchung umfasst folgende Inhalte:

  • Anamnese

  • Körperliche Untersuchung

  • Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung

  • Kontrolle des Impfstatus

Bitte vor der J1-Untersuchung den Fragebogen herunterladen, ausfüllen und zur Untersuchung mitbringen.

J1-Fragebogen für die Untersuchung

Für die Untersuchung bitten wir um Terminabsprache!

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich dazu verpflichtet, sich einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung durch einen Arzt zu unterziehen.

Das übergeordnete Ziel dieser Untersuchung besteht darin,zu prüfen, ob die geplante Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung für den Jugendlichen darstellen oder seine Entwicklung negativ beeinflussen könnte.

 

Die Jugenarbeitsschutzuntersuchung umfasst eine Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung und eine Nachuntersuchung nach Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung.

Nach der Untersuchung erhalten die Jugendlichen durch den Arzt eine Bescheinigung für ihre Eltern und ihren Arbeitgeber. Aufgrund der Schweigepflicht und des Datenschutzes erfährt der Arbeitgeber keine Einzelheiten über ggf. vorhandene Erkrankung, sondern lediglich von eventuell bestehenden medizinischen Einschränkungen bei der Berufsausübung.

Ohne Vorlage dieser ärztlichen Bescheinigung beim Arbeitgeber, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht beschäftigt oder ausgebildet werden.

Um die Jugendschutzuntersuchung durchführen zu können, benötigen die Jugendlichen einen Berechtigungsschein (Einzelheiten hierzu weiter unten).

Die Jugendschutzuntersuchung umfasst die Überprüfung der Sehkraft, des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates sowie eine körperliche Untersuchung. Darüber hinaus können in einem Gespräch alle Gesundheitsthemen besprochen werden, die für den jungen Menschen von Bedeutung sind.

Zum Untersuchungstermin sind folgende Dokumente und Gegenstände mitzubringen:

  • Ein Untersuchungsberechtigungsschein (siehe unten)

  • Ein ausgefüllter Erhebungsbogen, der von den Eltern oder Sorgeberechtigten sorgfältig ausgefüllt wurde. Dieser enthält wichtige Informationen wie bestehende Erkrankungen und die Familienanamnese.

  • Impfausweis

  • Alle medizinischen oder therapeutischen Berichte, Allergiepass, Bescheide über Behinderungen

  • Jegliche Hilfsmittel, wie zum Beispiel Brillen oder Hörgeräte.

Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein unter folgenden Voraussetzungen für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren benötigt:

  • wenn Sie eine Arbeit aufnehmen möchten

  • wenn diese Arbeit nicht geringfügig ist

  • wenn die Tätigkeit länger als 2 Monate dauert.

 

Besucht die jugendliche Person noch eine allgemeinbildende Schule in Bayern, stellt die Schule die Untersuchungsberechtigungsscheine aus.

Ansonsten ist hierfür das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. 

Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins Jugendarbeitsschutz beim Gewerbeaufssichtsamt >>

bottom of page