Pflegegeld beantragen
Schritt-für-Schritt-Ratgeber
Viele Angehörige stehen vor der Frage, wie Pflege und finanzielle Unterstützung organisiert werden können. Ein frühzeitiger Antrag auf Pflegegeld bietet Sicherheit – hier erfährst du, wie du Schritt für Schritt vorgehst.
1. Zuständige Pflegekasse kontaktieren
Die Pflegekasse („Angehörige deiner Krankenkasse“) erteilt Auskunft und übersendet die notwendigen Antragsformulare.
Tipp: Ein formloses Schreiben („Hiermit beantrage ich Pflegeleistungen“) reicht aus, der Anspruch gilt ab Antragstellung.
2. Antrag ausfüllen und einreichen
Formulare ausfüllen, vom Pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person unterschreiben und bei der Pflegekasse einreichen.
3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Ein Gutachter vom Medizinischen Dienst (gesetzlich) oder Medicproof (privat) bewertet die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen. Daraus ergibt sich der Pflegegrad (1–5).
4. Bescheid über Pflegegrad
Die Pflegekasse informiert schriftlich über den zuerkannten Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld (Pflegegrad 1 nur eingeschränkte Leistungen).
5. Praktische Tipps
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Frühzeitig beantragen, da Leistungen ab Monat der Antragstellung gewährt werden.
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Pflegeprotokoll führen, um den Hilfebedarf zu dokumentieren.
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Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist (Frist: 1 Monat).
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Pflegeberatung nutzen: Der Pflegestützpunkt bietet kostenfreie und neutrale Beratung (§ 7c SGB XI).
Pflegestützpunkt Schwabach – Kontaktdaten
Der Pflegestützpunkt in Schwabach bietet kostenlose, unabhängige Beratung zu Pflege, Unterstützung, Antragstellung und Wohnanpassung:
Pflegestützpunkt Schwabach
Nördliche Ringstraße 2a–c, 1. OG (Eingang Sablaiser Platz),
91126 Schwabach
Telefon: 09122 860-595
E-Mail: pflegestuetzpunkt@schwabach.de
Öffnungszeiten:
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Mo, Mi, Do, Fr: 08:30 – 12:00
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Di: 14:00 – 18:00
Gut erreichbar – Bushaltestelle „Ludwigstraße“ direkt in der Nähe, barrierefreier Zugang möglich Digitale Wohnberatung BayernStadtportal Schwabach.
Hinweis:
Dieser Artikel ist für allgemeine Informationen gedacht, ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt.