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Pflegebegutachtung
was Sie wissen sollten

Eine Pflegebegutachtung ist ein entscheidender Schritt, wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad beantragen möchten. Das Ergebnis dieses Termins entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden.

Pflegebedürftigkeit kann plötzlich auftreten – zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall – oder sich langsam entwickeln. Wenn der Unterstützungsbedarf im Alltag steigt, ist der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse sinnvoll. Nur mit einem bewilligten Pflegegrad können Leistungen, wie etwa Pflegegeld oder Sachleistungen, in Anspruch genommen werden.

Pflegebegutachtung – wer kommt zu Ihnen?

Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), bei Privatversicherten den Gutachterdienst Medicproof. Speziell geschulte Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte führen die Begutachtung in der Regel bei einem Hausbesuch durch.

Der Termin wird vorher angekündigt. Ziel ist es festzustellen, in welchem Maß die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welcher Pflegegrad infrage kommt.

Ablauf der Begutachtung

Beim Hausbesuch wird ein festgelegter Fragenkatalog (Begutachtungsassessment) durchgegangen. Die Fachkraft bewertet, inwieweit körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen bestehen und welcher Hilfebedarf vorliegt. Anhand der Antworten werden Punkte vergeben, aus denen sich der Pflegegrad (1–5) ergibt.

Bewertungsbereiche (Module)

  1. Mobilität: z. B. Aufstehen, Fortbewegen, Lagewechsel im Bett

  2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: z. B. Verstehen, Sprechen, Ankleiden

  3. Verhalten & psychische Probleme: z. B. Orientierungslosigkeit, Aggression, depressive Symptome

  4. Selbstversorgung: z. B. Körperpflege, Essen und Trinken

  5. Umgang mit Krankheiten: z. B. Medikamente einnehmen, Verbände wechseln

  6. Alltagsgestaltung & soziale Kontakte: z. B. Einkaufen, soziale Aktivitäten

Vorbereitung auf den Termin

  • Vorher überlegen, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung benötigt wird

  • Führen eines Pflegetagebuchs mit täglichen Hilfebedarfen

  • Bereitlegen wichtiger Unterlagen: Arztbriefe, Krankenhaus-/Reha-Berichte, Pflegedokumentation, Medikamentenplan, Schwerbehindertenausweis, Liste genutzter Hilfsmittel

Rolle von Angehörigen

Es ist hilfreich, wenn Angehörige beim Termin anwesend sind. Sie können ergänzende Angaben machen und unterstützen, wenn Nervosität die Selbstdarstellung erschwert.

Häufige Fehler vermeiden

  • Nicht beschönigen: Einschränkungen offen ansprechen

  • Nicht übertreiben: Den tatsächlichen Zustand sachlich schildern

Nach dem Termin

Die Gutachterin oder der Gutachter erstellt einen Bericht für die Pflegekasse. Innerhalb von meist bis zu 25 Arbeitstagen erhalten Antragsteller den Bescheid mit Pflegegrad und bewilligten Leistungen.
Falls Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. In diesem Fall erfolgt eine Zweitbegutachtung. Besteht weiterhin Uneinigkeit, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

💡 Tipp der Hausarztpraxis Andrea Montag in Schwabach
Eine gute Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung hilft, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch darzustellen und die passenden Leistungen zu erhalten.

Hausarztpraxis Montag

Reichswaisenhausstr. 4
91126 Schwabach

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